Berufsbild

Ziele

  • Qualifizierung des Personals im Aufgabenfeld der psychiatrischen Gesundheits- und Kranken-pflege und damit eine höhere Arbeitsplatzflexibilität 
  • Optimale pflegerische Versorgung der Pat. durch Sicherstellung der entsprechenden Fach-kompetenz 
  • Höhere Arbeitszufriedenheit durch ein breiteres Handlungsrepertoire im beruflichen Aufgabenfeld

Berufliche Einsatzgebiete:

Intramuraler Bereich:

  • psychiatrische, neurologische, neurochirurgische sowie geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilungen  Tages- und Nachtkliniken
  • Ambulanzen 
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Seniorenheime
  •  Behinderteneinrichtungen

Extramuraler Bereich:

  • Übergangspflege (im geriatrischen und psychiatrischen Bereich)
  • psychiatrische Nachbetreuung im gewohnten Umfeld oder in Sozialprojekten
  • betreute Wohnformen für psychisch Kranke
  • Beratungsstellen (Drogen-, Krisenintervention ...)
  • Hauskrankenpflege 

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschreibt das Berufsbild im § 19 folgendermaßen:

(1) Die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Betreuung und Pflege von Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen aller Alters- und Entwicklungsstufen sowie die Förderung der psychischen Gesundheit.

(2) Hierzu zählen insbesondere:
  1. Beobachtung, Betreuung und Pflege sowie Assistenz bei medizinischen Maßnahmen sowohl im stationären, teilstationären, ambulanten als auch im extramuralen und komplementären Bereich von Menschen mit akuten und chronischen psychischen Störungen, einschließlich untergebrachten Menschen, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und geistig abnormen Rechtsbrechern (§ 21 StGB) sowie von Menschen mit Intelligenzminderungen,
  2. Beobachtung, Betreuung und Pflege von Menschen mit neurologischen Erkrankungen und sich daraus ergebenden psychischen Begleiterkrankungen,
  3. Beschäftigung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen,
  4. Gesprächsführung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen,
  5. psychosoziale Betreuung,
  6. psychiatrische und neurologische Rehabilitation und Nachbetreuung und
  7. Übergangspflege.

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