Der SALK-Aufsichtsrat überwacht die SALK-Geschäftsführung und ist mit den strategischen Geschäften der Geschäftsführung vertraut. In diesen Funktionen überprüft der SALK-Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die Vorschläge zur Gewinnverteilung. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates ist geregelt, für welche Unternehmensgeschäfte er seine Zustimmung bzw. Genehmigung erteilen muß. Der Aufsichtsrat wird dazu seitens der Geschäftsführung regelmäßig über wichtige Geschäftstätigkeiten informiert und hat die Aufgabe, auf das Wohl des Unternehmens zu achten.
Der Aufsichtsrat kann sich von der Geschäftsführung jederzeit Bericht erstatten lassen und alle Geschäftsunterlagen einsehen.
Um die nötige Transparenz zu gewährleisten, werden regelmäßig Aufsichtsratssitzungen angesetzt. Darüber hinaus besteht ein ständiger Kontakt zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und der Geschäftsführung.
|
|
Hofrat Hubert Kuprian |
Univ.-Prof. Dr. Kurt Grünewald |
|
|
DI Christian Dreyer, MBA |
Mag.a Gerlinde Rogatsch |
|
|
Johannes Furthner |
Alexander Stampfer |