Aufnahme /Entlassung
Die Aufnahme erfolgt in der Kinder-Chirurgie-Ambulanz, wo die nötigen Aufnahmeformalitäten erledigt werden. Nach der Aufnahmeuntersuchung durch den Arzt, wird die zuständige Pflegeperson auf der Station mit Ihnen das Erstgespräch (Pflegeanamnese) führen und Ihnen die wichtigsten Informationen und Auskünfte persönlich weitergeben.
Aufnahmekanzlei
Sie werden von uns gebeten, die Aufnahmekanzlei aufzusuchen. Weitere Aufnahmeformalitäten sind in der Aufnahmekanzlei zu erledigen, die sich im Aufnahmegebäude (Nr. 17 im Lageplan) befindet. In der Aufnahmekanzlei erhalten Sie nähere Informationen bzgl. Kosten des stationären Aufenthaltes, Mitaufnahme der Begleitperson und über Telefonwertkarten.
Ärztliche Auskunft
Fragen an die betreuenden Ärzte sind bei der täglichen Visite, in dringenden Fällen natürlich jederzeit möglich. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem behandelten Arzt. Pflegerische Auskünfte oder solche über das allgemeine Befinden Ihres Kindes, erteilt Ihnen die betreuende Pflegeperson jederzeit persönlich. Auf Grund der gesetzlichen Schweigepflicht können Auskünfte nur an den Patienten selbst, dessen gesetzlichen Vertreter oder an jene Person, die als auskunftsberechtigt benannt wurde erteilt werden.
Entlassung
Vor der Entlassung führen der Stationsarzt und die zuständige Pflegeperson mit Ihnen und Ihrem Kind ein ausführliches Entlassungsgespräch über die notwendige Behandlung zu Hause und Sie erhalten einen vorläufigen Kurzarztbrief für Ihren Kinderarzt, der neben Diagnose und Therapie auch Termine für Nachkontrollen bei uns, beinhaltet.
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie
Landeskrankenhaus
Müllner Hauptstraße 48
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Tel.: +43 (0) 5 7255 – 26222
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