Kinderschutzgruppe


Die Aufdeckung von Gewalt an Kindern und die Einleitung von adäquaten Schutzmaßnahmen sind komplexe Aufgaben. Ein multiprofessioneller Zugang erleichtert es, physische, psychische und sexuelle Gewalt am Kind frühzeitig zu erkennen und bei hoher emotionaler Beteiligung im Umgang mit Opfern von Gewalt sachlich zu bleiben. Statistischen Angaben zufolge kann man davon ausgehen, dass ca. zehn bis fünfzehn Prozent der Kinder missbraucht, misshandelt oder vernachlässigt werden.

Gesetzlicher Hintergrund

Die Einrichtung von Kinderschutzgruppen ist in einer Grundsatzbestimmung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz und in entsprechenden Ausführungsgesetzen der Länder geregelt. Gesetzliche Grundlagen für die Aufdeckung von Gewalthandlungen und die Kommunikation zwischen Gesundheitsberufen sowie Kinder- und Jugendhilfe finden sich in den §§ 54 des Ärztegesetzes 1998 und 37 des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013.

Kinderschutzambulanz

Am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin ist ab 1.11.2019 eine eigene Kinderschutz-Ambulanz mit regelmäßiger Sprechstunde - jeden Mittwoch von 12.00 bis 13.00 Uhr - eingerichtet.

Telefonische Terminvereinbarung unter +43 (0)5 7255 – 26211 oder
Donnerstag 14.30 – 15.00 Uhr: +43 (0)5 7255 – 58538

Weitere Infos finden Sie in unserem Folder Kinderschutzgruppe – klicken Sie hier

Team

In der Kinderschutzgruppe arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Abteilungen

zusammen:

  • KinderärztInnen
  • Kinder- und JugendpsychiaterInnen
  • KinderchirurgInnen
  • SozialarbeiterInnen
  • PflegerInnen
  • PsychologInnen, PsychotherapeutInnen
     

Links:

Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin e.V. (DGKiM)
20 Jahre Kinderschutzgruppe

 

 

 

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