OP-Warteliste
OP-Warteliste

OP-Warteliste

Grundlage der unten dargestellten Vorgehensweise ist das Salzburger Krankenanstaltengesetz, § 21a  - Führung von Wartelisten.

Die in der Tabelle aufgeführten Kliniken im Land Salzburg veröffentlichen demnach die mittleren Wartezeiten für elektive Operationen und invasive Diagnosen in den Sonderfächern Augenheilkunde und Optometrie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bzw. Orthopädie und Traumatologie sowie Neurochirurgie. Eingriffe mit Wartezeiten unter 4 Wochen werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Daten werden quartalsweise aktualisiert und im Internet publiziert.

Anmerkungen:

  • Die Darstellung der mittleren Wartezeiten pro Sonderfach gibt keinerlei Auskunft über die Gründe der Wartezeit.
    Wartezeiten können dadurch entstehen, dass Patienten keinen früheren Termin wünschten (z.B. geplante Reisen), oder vor dem geplanten Eingriff vorbereitenden Behandlungen oder Untersuchungen zum Erreichen eines bestmöglichen Therapieerfolges notwendig sind. Auch kann es zu Verschiebungen elektiver Eingriffe aufgrund von Notfallbehandlungen kommen.
  • Eine Differenzierung der Wartezeiten nach Sonderklasse und Nicht-Sonderklasse ist gesetzlich nicht vorgesehen und findet sich daher nicht auf der Warteliste.
  • Die kumulierte Darstellung der erfassten elektiven Operationen und invasiven Eingriffe nach Sonderfächern ist für eine Einzel- oder Gruppenanalyse ungeeignet. Sie stellt allenfalls eine allgemeine Orientierungshilfe dar und sagt insbesondere nichts über die Behandlungsqualität in den einzelnen Kliniken aus.
  • In der Praxis wird der Operationstermin für einen elektiven Eingriff regelhaft im Vorfeld mit den Patienten vereinbart, sodass jeder Patient seine individuelle Wartezeit kennt.
  • Den Patienten steht es frei, bei subjektiv zu langer Wartezeit sich an eine andere Klinik mit entsprechendem Versorgungsauftrag zu wenden, um ggf. einen früheren Termin dort angeboten zu bekommen.
  • Regelhaft werden die Patienten wenige Tage vor dem geplanten Eingriff seitens des Klinikums kontaktiert, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
  • In Ausnahmefällen kann es zu einer ungeplanten Verschiebung des Termins (z.B. aufgrund einer akuten Erkrankung des Patienten) oder aufgrund von Notfallbehandlungen kommen.
  • Es kann auch zu einer Wartezeitverkürzung kommen, sofern andere Patienten trotz Planung ihren vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen.


Abbildung 1: Warteliste Land Salzburg, Stand Jänner 2020.
Die Anzahl der Sonderklasse (SK)-Patienten ist in Klammern aufgeführt. Ø Wochen= durchschnittliche Wochen Wartezeit in dem jeweiligen Sonderfach für elektive Eingriffe mit Wartezeiten über 4 Wochen.
* Leistungen werden nicht vorgehalten.
** Keine regelhafte Wartezeit über 4 Wochen.

Link zum Gesetzestext:
 § 21a des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl. Nr. 24/2000 in der geltenden Fassung,  Führung von Wartelisten

 

Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH | Müllner Hauptstraße 48 | A-5020 Salzburg
Telefon: +43 (0)5 7255-0 | Fax: +43 (0)5 7255-20199 | © 2013-2024
Letzte Änderung: 25.03.2020 Impressum Datenschutz AGB
x schließen