ELGA (die elektronische Gesundheitsakte) wird durch die Inbetriebnahme des ELGA-Bereiches Salzburg nun auch für die Bürgerinnen und Bürger im Land Salzburg aktuell.
Der ELGA-Bereich Salzburg, der technisch im Auftrag des Landes Salzburg durch die SALK betreut wird, startet am 1.12.2016 mit den ersten beiden Krankenhäusern Hallein und Schwarzach. Die Krankenhäuser Oberndorf und Tauernklinikum (Zell am See und Mittersill) werden ebenso wie die SALK ab Mitte Jänner 2017 an den ELGA-Bereich angeschlossen.
Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ermöglicht den Patienten den orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf ihre eigenen ELGA-Gesundheitsdaten. Damit sollen die Rechte und die Autonomie der Patienten gestärkt werden. Die ELGA-Gesundheitsdaten stehen bei einer medizinischen Behandlung oder Betreuung – und nur in diesem Zusammenhang – auch den behandelnden Gesundheitseinrichtungen, den so genannten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA) zur Verfügung. Diese ELGA-GDA sind Krankenanstalten, Apotheken (ausschließlicher Zugriff auf die e-Medikationsdaten), niedergelassene Ärzte und Ambulatorien sowie Pflegeeinrichtungen. Ein wichtiges Ziel von ELGA ist somit auch ein besserer Informationsfluss zwischen mehreren Gesundheitseinrichtungen im Rahmen der Behandlungskette.
Alle Personen die im Patientenindex des Hauptverbandes erfasst sind und einer Teilnahme nicht widersprochen haben. Der Teilnahme an ELGA kann jederzeit generell widersprochen werden (Opt-Out). Dieses generelle Opt-Out kann elektronisch über das ELGA-Portal (www.gesundheit.gv.at) oder schriftlich gegenüber der ELGA-Widerspruchsstelle abgegeben werden.
Jeder ELGA-Teilnehmer hat elektronisch im Wege des ELGA-Portals (www.gesundheit.gv.at) oder schriftlich gegenüber der ELGA-Ombudsstelle das Recht:
Jeder ELGA-Teilnehmer hat gegenüber den behandelnden oder betreuenden ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) das Recht:
Der Ausspruch eines situativen Opt-Outs ist während eines Krankenhausaufenthalts (bis zur Entlassung), als auch zu Beginn einer ambulanten Versorgung möglich. Falls Sie ein situatives Opt-Out wünschen, informieren Sie bitte einen Mitarbeiter am Aufnahmeschalter in der Ambulanz oder am Stationsstützpunkt.
In folgenden Situationen sind Sie von Ihrem behandelnden GDA speziell auf dieses Widerspruchsrecht hinzuweisen: HIV-Untersuchung, psychische Erkrankung (Hauptdiagnose), genetische Untersuchung, Schwangerschaftsabbruch.
Bei Ausspruch eines situativen Opt-Outs werden für diese konkrete Behandlung oder für eine ambulante Behandlungsserie in diesem Krankenhaus (GDA) keine Daten in ELGA registriert. Ein nachträgliches Registrieren der Daten in ELGA ist nicht möglich!
In einem weiteren Schritt sollen zukünftig auch weitere Daten wie zB Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten über ELGA verfügbar gemacht werden. ELGA-Gesundheitsdaten werden erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein ELGA-GDA mit ELGA arbeitet, erfasst. Rückwirkend werden keine ELGA-Gesundheitsdaten verfügbar gemacht.
Zu den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA) zählen:
Im ELGA-Gesetz ist klar geregelt, wer auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf: Es sind dies neben der Patientin bzw. dem Patienten selbst ausschließlich nur jene Ärztinnen und Ärzte oder ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, die tatsächlich gerade die betreffende Patientin bzw. den betreffenden Patienten behandeln oder betreuen.
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