Ab 2017 können Spenden inländischer Privatpersonen steuerlich als Sonderausgabe abgesetzt werden, wenn sie direkt von der spendenempfangenden Organisation an das Finanzamt gemeldet werden (§ 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz 1988).
Für die verschlüsselte elektronische Datenübermittlung durch die Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges. mbH (SALK) an das Finanzamt geben Sie bitte Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum bekannt.
Für Spender besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bekanntgabe ihrer Daten.