Uniklinikum Direkt Mediathek

Port-a-Cath

24.02.2014

Hinter dem Paragraph §15 – Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes“, steht die Übernahme von bisher ärztlichen Tätigkeiten durch diplomiertes Pflegepersonal.  Aufgaben wie das Legen von peripheren Venenverweilkathetern, die Durchführung von Blutabnahmen oder die Applikation von Arzneimitteln,  werden bereits seit mehreren Monaten von dem Pflegepersonal durchgeführt. Nun ist auch noch das Anstechen des "Port-a-Cath" hinzugekommen.

Mediathek Archiv

Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH | Müllner Hauptstraße 48 | A-5020 Salzburg
Telefon: +43 (0)5 7255-0 | Fax: +43 (0)5 7255-20199 | © 2013-2020
Letzte Änderung: 20.01.2014 Impressum Datenschutz AGB
x schließen