Die SALK möchte allen MitarbeiterInnen unabhängig von ihrem Geschlecht die gleichen Chancen und Möglichkeiten bieten. Gleichstellung bedeutet für uns aber auch ein klares „Nein!“ zur Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Dieses Bekenntnis zur Chancengleichheit ist ausdrücklich in unseren Unternehmensgrundsätzen verankert.
Bei einem möglichen Verstoß können Betroffene die Gleichbehandlungskommission der SALK kontaktieren. Sie wird unter anderem bei folgenden Anliegen tätig: bei Ungleichbehandlung rund um Entlohnung und Arbeitsbedingungen, bei Fragen zum Frauenförderungsgebot sowie bei sexueller und anderer Belästigung (z. B. Mobbing).
Die SALK ist branchenbedingt ein Unternehmen mit einem hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten. Der Prozentsatz der Frauen in leitenden Positionen entspricht diesem Anteil (noch) nicht.
Haben Sie noch Fragen zur SALK-Frauenförderung oder wünschen Sie einen Kontakt zur Gleichbehandlungskommission? Dann wenden Sie sich bitte an den Managementbereich Personal und Recht/Klinikgastronomie (Tel.: +43 (0)5 7255 - 22101).